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Anstellung bei einem Verein und Auflösung der Verbeamtung


09.07.2009

Frage

Ich bin verbeamtet auf Wiederruf (Vorbereitungsdienst als Lehrerin für Haupt- und Realschule im Quereinstieg) und bin zurzeit in Elternzeit. Jetzt habe ich das lokale Netzwerk einer Bildungsinitiative aufgebaut, die ähnlich wie Franchising funktioniert. Für dies lokale Netzwerk bin ich die Trainerin und bilde Erzieherinnen fort. Das lokale Netzwerk hat einen gemeinnützigen Trägerverein, der Stiftungsgelder eingeworben hat, die auch zur Deckung der Personalkosten (bewilligt 12.000 Euro/Jahr) gedacht sind. Ich bin zurzeit die 1. Vorsitzende dieses Vereins. Ist es für mich ratsam auf Honorarbasis (freiberuflich) zu arbeiten oder mich vom Verein anstellen zu lassen? Soll ich meine Verbeamtung auflösen, da ich in den nächsten Jahren nicht sehe, dass ich in den Schuldienst zurückkehren kann, aber die Weiterbildungstätigkeit ausbauen könnte?

Antwort

Leider ist Ihre Anfrage ohne weitere Kenntnis Ihrer Lebenssituation und der wirtschaftlichen Verhältnisse des von Ihnen aufgebauten Netzwerkes nicht eindeutig beantwortbar.

Grundsätzlich kann es vorteilhaft sein, wenn Sie sich vom Verein anstellen lassen, denn als Angestellte sind Sie zumindest Sozialversichert. Von Ihrem Budget von 12.000 € p.a. könnten Sie auf Dauer Ihren Lebensunterhalt und eine private Krankenversicherung für sich und Ihr Kind / Ihre Kinder nicht finanzieren. Auch eine Selbstständigkeit würde bei 12.000 € p.a. hier noch nicht so tragfähig, dass Ihnen ein Einkommen zur Deckung Ihres Lebensunterhaltes und einer Versicherung bleibt. Zudem bietet sich so die Chance in den Kreis der sozialen Absicherung zu gelangen, da Sie nach Ablauf einer Frist in den Genuss von Leistungen der Arbeitsagentur kommen, sprich im Falle eines scheiterns Ihres Projektes in den Genuss von Arbeitslosengeld gelangen könnten, wie auch später Gründungszuschüsse für einen Neuaufbau.

Ob Sie Ihre Verbeamtung lösen sollten oder ob es sinnvoll ist, eine weitere Beurlaubung zu planen, müssen Sie am Ende allein entscheiden. Ich habe zu diesem Thema meine eigenen Erfahrungen gemacht und bin in 2007 auf eigenen Wunsch aus dem Beamtenverhältnis entlassen worden.

Matthias Steger
Matthias Steger Consulting GmbH, Potsdam

für die bga - bundesweite gründerinnenagentur

Quelle: BMWI-Expertenforum, www.existenzgruender.de



 
 
 
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