Thema des Monats: Rechtliche Fragestellungen
|
01.04.2008 |
Sie haben die richtige Idee? Sie haben eine gehörige Portion Mut? Sie haben nach Abwägung aller Vor- und Nachteile für sich den Entschluss gefasst, sich selbständig zu machen? Dann haben Sie zwar schon die ersten – wenn auch wichtigen - Schritte auf Ihrem ganz persönlichen Weg in die Selbständigkeit getan. Dies ist aber erst der Anfang. Mindestens genauso wichtig ist nun die richtige Umsetzung Ihrer Geschäftsidee. An dieser Stelle werden Sie sich wie viele andere Existenzgründer-/innen plötzlich einer Vielzahl rechtlicher Fragestellungen gegenübersehen. Hiervon sollten Sie sich nicht abschrecken lassen. Eine eingehende Auseinandersetzung mit diesen Fragen wird Sie zwar Zeit und ggf. auch Geld kosten, wenn Sie fachliche Hilfe in Anspruch nehmen. Wie bei Ihrer Suche nach der passenden Geschäftsidee sollten Sie sich aber unbedingt auch hier die nötige Zeit und Hilfe nehmen, damit Sie später vor unschönen Überraschungen geschützt sind. Die nachstehende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie soll Ihnen vielmehr einen ersten groben Überblick über die häufigsten Fragestellungen geben und ein nützlicher Wegweiser in die Selbständigkeit sein.
1. Bin ich überhaupt Unternehmerin?
In der Praxis stellt sich häufig die Problematik der Scheinselbständigkeit. Ist man für ein fremdes Unternehmen wirklich selbständig dienst- oder werkvertraglich tätig oder zählt man in Wirklichkeit von der Art der Tätigkeit und der praktischen Vertragsdurchführung her zu den weisungsgebundenen fremdbestimmten Arbeitnehmern? Die Vertragsbezeichnung ist insoweit nicht entscheidend. Die Einstufung hat erhebliche sozialversicherungsrechtliche Folgen (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung). Unter Umständen ergeben sich Nachzahlungspflichten für den Arbeitgeber und den zu Unrecht als freien Mitarbeiter
behandelten Arbeitnehmer.
2. Bin ich gewerbliche Unternehmerin oder Freiberuflerin?
Die Unterscheidung zwischen gewerblicher Tätigkeit und freiem Beruf ist u.a. entscheidend für die Frage des Anmeldeverfahrens (siehe unter Punkt 3.), der Art und Weise der Gewinnermittlung, der Gewerbesteuerpflicht und der Einkommensteuerbelastung. Vielfach ist die Aufnahme und Durchführung einer freiberuflichen Tätigkeit an standes- oder berufsrechtliche Zugangs-/ Verhaltensregelungen geknüpft.
So sind Angehörige freier Berufe nicht zur Buchführung verpflichtet. Sie ermitteln i.d.R. ihren Gewinn nicht durch Bilanzierung (Betriebsvermögensvergleich), sondern durch Einnahmeüberschussrechnung (§4 III EStG). Anders als Gewerbetreibende sind sie nicht mit Gewerbesteuer belastet. Unabhängig vom Gesamtumsatz können sie die Ist-Versteuerung wählen. Dies bedeutet, dass Umsatzsteuer erst für den Voranmeldungszeitraum anzumelden ist, in dem das Entgelt für eine Lieferung oder sonstige Leistung tatsächlich eingegangen ist.
Es gibt bis heute keine umfassend verbindlichen Zuordnungsregeln. Im Einzelfall ist die Abgrenzung daher schwierig. Die Definitionen im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (regelt den möglichen Zusammenschluss von Freiberuflern/Freiberuflerinnen) und insbesondere im Einkommensteuergesetz (§§ 15, 18 EStG) sowie eine Vielzahl von Urteilen helfen hier weiter. Zu den freiberuflichen Tätigkeiten zählen nach § 18 EStG insbesondere die
selbständig ausgeübten wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen,
unterrichtenden und erzieherischen Tätigkeiten, wie die Tätigkeiten der Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Heilpraktiker, Dolmetscher, Krankengymnasten, Journalisten, Steuerberater, Übersetzer, Ingenieure etc.
3. Wo muss ich mein Unternehmen anmelden?
Die Anmeldung einer gewerblichen Tätigkeit erfolgt bei der zuständigen Gemeinde, in der der Betrieb oder die Betriebsstätte eröffnet werden soll. Das Finanzamt wird von der Gemeinde über die Anmeldung informiert. Sie werden daraufhin vom Finanzamt einen steuerlichen Erfassungsbogen erhalten. Anhand Ihrer Angaben wird Ihnen eine Steuernummer zugeteilt und ggf. eine Festsetzung der Steuervorauszahlungen vorgenommen.
Wird eine freiberufliche Tätigkeit aufgenommen, ist dies innerhalb eines Monats dem
Finanzamt, an dem sich Ihr Wohnsitz befindet, unmittelbar mitzuteilen. Auch hier wird Ihnen das Finanzamt den entsprechenden steuerlichen Erfassungsbogen zuleiten.
4. In welcher Rechtsform will ich mein Unternehmen betreiben?
Die Wahl der Rechtsform hat weitreichende rechtliche bzw. steuerrechtliche sowie finanzielle Folgen. Da jede Rechtsform ihre Vor- und Nachteile hat, gibt es die „optimale“ Rechtsform nicht. Entscheidend kommt es daher auf die ganz persönliche Gewichtung Ihrer Vorstellung an. An Ihre Wahl sind Sie nicht lebenslang gebunden. Sie können – und sollten – in regelmäßigen Abständen prüfen, ob die von Ihnen eingangs gewählte Rechtsform noch passt und diese ggf. an die Entwicklung Ihres Unternehmens anpassen. Die wesentlichsten Auswahlkriterien sind:
- Will ich mein Unternehmen allein oder mit anderen in die Tat umsetzen?
- Passt die von mir gewählte Rechtsform zu meiner Branche?
- Verbinde ich mit der Rechtsform ein bestimmtes Image?
- Wie umfangreich sind die Gründungsformalitäten?
- Gibt es ein vorgeschriebenes Mindestkapital, das ich aufbringen muss?
- Welchen Umfang soll meine Haftung haben?
- Wie viel Kontrolle will ich im Unternehmen haben, wie stelle ich mir die Geschäftsführung und Vertretung vor?
- Kann ich Unternehmensanteile übertragen?
- Wie viel Aufwand soll die Buchführung machen?
- Welche Steuern sind mit der jeweiligen Rechtsform verbunden?
Eine Übersicht über die wichtigsten Rechtsformen und ihre Eigenarten finden Sie hier.
Zu Rechtsformen und Besteuerung finden Sie hier weitere Erläuterungen.
Die Texte wurden freundlicherweise von Frau Christine Deibert, DEIBERT & PARTNER GmbH, Donaustaufer Str. 9, 80993 München, www.deibert.de und Frau Gruber-Leschke, Rechtsanwältin, Jacob-Hagenbucher-Straße 21, 80993 München, www.gruber-leschke.de, bereitgestellt.
Weiterführende Literatur:
Bundesweite Gründerinnenagentur (bga): Potenziale der Genossenschaft für Gründerinnen Nr. 11/2007, Stuttgart 2007
Bundesweite Gründerinnenagentur (bga): Thema des Monats: z.B. Patente und Schutzrechte, Freie Berufe, Die eingetragene Genossenschaft, Stuttgart 2007
BMWi GründerZeiten: z.B. Nr. 33 Rechtsformen, Nr. 35 Recht und Verträge, Nr. 40 Patente und Schutzrechte, Nr. 45 Freie Berufe. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Berlin 2007. www.existenzgruender.de
|
|
|
|
Thema des Monats
September
Ingenieurinnen
Online-Registrierung und Veröffentlichung:
Veranstaltung: Sie möchten eine Veranstaltung veröffentlichen?
|